Kanzlei

Seit 1998 prüfen wir Bußgeldbescheide für unsere Mandanten nach dem jeweils aktuellen Bußgeldkatalog und ermitteln die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Diese Fehler können sich etwa auf die Messung selbst oder auf die fehlende Beachtung der Bedienungsanleitung des Meßgeräts oder den fehlenden Eichschein beziehen. Diese Aufzählung ist jedoch bei weitem nicht abschließend.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie optimal über den weiteren Verlauf nach dem Einspruch und den Ablauf einer gerichtlichen Hauptverhandlung mit ihren Chancen und Risiken aufklären und das für Sie vorteilhafteste Vorgehen aufzeigen. 

Sofern Sie etwa beruflich auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid selbst dann lohnen, wenn kein Fehler vorliegt: Gegen Erhöhrung der Geldbuße ist in vielen Fällen ein Wegfall des Fahrverbots zu erreichen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Unsere Ersteinschätzung ist online kostenlos!